WEG-Verwaltung

Bei der WEG-Verwaltung steht für uns der sachliche Ausgleich zwischen den teilweise sehr unterschiedlichen Einzelinteressen und den übergeordneten Zielen und Pflichten der Gemeinschaft und der Verwaltung im Vordergrund. Die Aufgaben der WEG-Verwaltung werden im Wohnungseigentumsgesetz sowie  ferner durch den Verwaltervertrag geregelt.

Die Wünsche der Eigentümer, gerade hinsichtlich Rendite, Wertsicherung und Wertsteigerung der gesamten Anlage und damit auch des einzelnen Sondereigentums und Teileigentums werden im Rahmen der Gegebenheiten umgesetzt.

Die Wirtschaftspläne, Abrechnungen und Auswertungen werden soweit wie möglich den individuellen Wünschen der Eigentümer angepasst.

Selbstverständlich bieten wir Ihnen ebenfalls die Möglichkeit von unseren Erfahrungen im Bereich der Sondereigentumsverwaltung zu profitieren.